42. BImSchV
Nach Schätzungen des Robert-Koch-Institut erkranken in Deutschland jährlich 20.000 - 30.000 Menschen an Legionellen wovon bis zu 4.500 an der Infektion sterben. In den Medien erscheint immer nur die Spitze des Eisbergs. Aerosole die mit Legionellen belastet sind können bis zu 10 km weit zu Ansteckungen führen.
Um diesem entgegen zu wirken gilt die 42. BImSchV für alle Betriebe, die Rückkühlwerke, Luftwäscher oder Nassabscheider betreiben.
Die 42. BimSchv ist schon 2018 in Kraft getreten. Neuanlagen sind unter https://kavka.bund.de/ anzumelden.
Neu und bei vielen noch nicht bekannt ist, dass auch Luftwäscher und Nassabscheider unter die Verordnung fallen. Welches sie bei Interesse unter folgenden Link nachlesen können: https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_42/
Wir helfen und beraten Sie gerne vor Ort wie am besten dagegen vorgegangen werden kann und wie Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten können.